Zu entrichtende Touristensteuer

Wie in vielen anderen Urlaubsorten wird auch in Alassio eine Touristensteuer erhoben – und zwar vom 1. April bis zum 31. Oktober in allen Beherbergungsbetrieben und Ferienwohnungen.
Die Höhe der Abgabe variiert je nach Art und Klassifizierung der Unterkunft und liegt zwischen 0,70 € und 2,00 € pro Person und Nacht – maximal jedoch für 5 aufeinanderfolgende Übernachtungen in derselben Einrichtung.
Von der Touristensteuer befreit sind:

  • Kinder unter 12 Jahren,
  • Busfahrer und Reiseleiter, die Gruppen ab 20 Personen begleiten
  • Menschen mit Behinderungen sowie Personen, die auf Hilfe angewiesen sind.

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Credits

Concept, Design, Web:

Kumbe s.r.l.
www.kumbe.it | info@kumbe.it

Photo:

  • Emerson Fortunato
  • Marco Zanardi
  • Mola Mola Dive Team
  • VI Continente Diving Center
  • Giardini di Villa della Pergola
  • Thalasso and Medical SPA Grand Hotel Alassio
  • Golf di Garlenda
  • Mattia Righello
  • Un Mondo di Colori
  • Willie Boehmer
  • Giannicola Marello.

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