Wie in vielen anderen Urlaubsorten wird auch in Alassio eine Touristensteuer erhoben – und zwar vom 1. April bis zum 31. Oktober in allen Beherbergungsbetrieben und Ferienwohnungen. Die Höhe der Abgabe variiert je nach Art und Klassifizierung der Unterkunft und liegt zwischen 0,70 € und 2,00 € pro Person und Nacht – maximal jedoch für 5 aufeinanderfolgende Übernachtungen in derselben Einrichtung. Von der Touristensteuer befreit sind:
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